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   VG Frankfurt/Main, 22.03.2006 - 1 E 5099/05 (2)   

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https://dejure.org/2006,25676
VG Frankfurt/Main, 22.03.2006 - 1 E 5099/05 (2) (https://dejure.org/2006,25676)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22.03.2006 - 1 E 5099/05 (2) (https://dejure.org/2006,25676)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22. März 2006 - 1 E 5099/05 (2) (https://dejure.org/2006,25676)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 66 Abs 4 AufenthG 2004, Art 10 GG, § 100a StPO
    Zur Heranziehung des Arbeitgebers zu den Kosten der Abschiebung eines Ausländers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Zur Heranziehung des Arbeitgebers zu den Kosten der Abschiebung eines Ausländers)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 66 Abs. 4; GG Art. 10 Abs. 1
    Arbeitgeber, Abschiebungskosten, Übergangsregelung, Zuwanderungsgesetz, illegale Erwerbstätigkeit, Prostitution, Telefonüberwachung, Verwertungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 26.02.2001 - VII B 265/00

    Verwertungsverbot bei Telefonüberwachung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.03.2006 - 1 E 5099/05
    Ergebnisse strafrechtlicher Ermittlungen nach § 100a StPO dürfen daher in dem Verfahren nach § 66 Abs. 4 AufenthG nicht verwertet werden (vgl. für das Besteuerungsverfahren BFH, Beschl. v. 26.02.2001 - VII B 265/00 -, BFHE 194, 40).
  • VG Hamburg, 18.05.2011 - 15 K 2446/10

    Zur Haftung des Arbeitgebers für die Abschiebung eines ausländischen

    Dies äußert sich maßgeblich in der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers, der gegenüber dem Arbeitnehmer als "Chef" auftritt (VG Frankfurt, Urteil vom 22.3.2006, 1 E 5099/05, Juris Rn. 17).
  • VG Frankfurt/Main, 04.05.2006 - 1 E 5534/05

    Frage der Haftung eines vermeintlichen Arbeitgebers für entstandene

    Das Gericht kann diese planwidrige Lücke im Wege des Analogieschlusses dahingehend schließen, dass § 66 Abs. 4 AufenthG auch dann eine Haftung begründet, wenn die Erwerbstätigkeit des Ausländers auch nach dem alten Ausländergesetz nicht erlaubt war (vgl. bereits Urteil der erkennenden Kammer vom 22.03.2006, Az.: 1 E 5099/05 (2)).
  • VG Berlin, 08.10.2009 - 29 A 31.07

    Illegale Ausländerbeschäftigung; Haftung für Abschiebekosten; Prostituierte aus

    Entscheidendes Indiz ist ein gewisses Maß persönlicher Abhängigkeit, dass sich insbesondere darin äußert, dass eine Person dem Ausländer gegenüber nicht von einem Dritten abgeleitete Weisungsbefugnis in Anspruch nimmt und insofern als "Chef" auftritt (VG Frankfurt, Urteil vom 22. März 2006 - 1 E 5099/05 - juris).
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